- einschwören
- ein||schwö|ren 〈V. tr. 234; hat〉 jmdn. auf etwas \einschwören jmdn. dazu bringen, etwas nachdrücklich zu vertreten; →a. eingeschworen
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ein|schwö|ren <st. V.; hat:b) zu etw. verpflichten, dazu bringen, jmdn. od. etw. nachdrücklich zu vertreten:jmdn. auf strenge Vertraulichkeit e.;die Partei auf einen Kandidaten e.;die Koalitionsparteien schworen sich auf den Kabinettsvorschlag ein;er ist auf diese Automarke eingeschworen (ist auf sie festgelegt, bevorzugt sie unter allen Umständen).* * *
ein|schwö|ren <st. V.; hat: a) durch Treueschwur binden, verpflichten; vereidigen: Der Zufall will es, dass im Fall „Regine versus Peter Sutcliffe“ eine Jury aus sechs Frauen und sechs Männern eingeschworen wird (Spiegel 20, 1981, 143); b) zu etw. verpflichten, dazu bringen, jmdn. od. etw. nachdrücklich zu vertreten: jmdn. auf strenge Vertraulichkeit e.; die Partei auf ein Programm, einen Kandidaten e.; ein „Programm zur Gleichberechtigung“ ..., das die Liberalen auf die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch einschwört (Spiegel 45, 1978, 41); In diesen vertraulichen Zirkeln sollen Journalisten auf politische Sprachregelungen eingeschworen und in Image-Kampagnen eingebunden werden (Woche 7. 3. 97, 19); die Koalitionsparteien schworen sich auf den Kabinettsvorschlag ein; er ist auf diese Automarke eingeschworen (ist auf sie festgelegt, bevorzugt sie unter allen Umständen).
Universal-Lexikon. 2012.